Kircheneintritt

Vielleicht gab es gute Begegnungen mit der Kirchengemeinde vor Ort oder andere Erfahrungen, die  Sie über einen Eintritt in die Evangelische Kirche nachdenken lasssen. Oder der Blick auf einen früherer Austritt aus der Kirche hat sich geändert und Sie möchten gerne wieder Teil der kirchlichen Gemeinschaft sein. So finden Sie hier einige Fragen und Antworten zum Kircheneintritt. Zudem können Sie mit ihrem örtlichen Pfarrer oder ihrer Pfarrerin Kontakt aufnehmen oder sich an eine Kircheneintrittsstelle oder die regionalen Eintrittsbeauftragten wenden.

 

Häufige Fragen zum Kircheneintritt

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Entweder Sie wenden sich an die Pfarrerin, den Pfarrer Ihres Vertrauens, an das Pfarramt an Ihrem Wohnort oder an die nächste Kircheneintrittsstelle.

Wie verläuft  ein Kircheneintritt?

In einem Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer können Sie alles ansprechen, was Sie rund um Kirche und Gemeinde, um Glaubens- oder Lebensfragen herum bewegt. Ihre Gründe des Kirchenaustritts haben genauso Platz wie Ihre Motivation zum Eintritt. Das Eintrittsgespräch fällt unter die Schweigepflicht der Pfarrerin oder des Pfarrers. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Eintrittsformular wird der Kircheneintritt gültig.

Was, wenn ich  nicht getauft bin?

Voraussetzung für die Aufnahme in die evangelische Kirche ist die Taufe. Wenn Sie noch nicht getauft sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Ortspfarrerin, Ihrem Ortspfarrer oder der nächsten Kircheneintrittsstelle auf. Dort können Sie klären, wie eine geeignete Vorbereitung auf die Taufe aussehen kann. Die Taufe geschieht in einem Gottesdienst.

Welche Unterlagen benötige ich?

Zum Wiedereintritt bringen Sie bitte Ihre Taufurkunde (ersatzweise: Konfirmationsurkunde), Ihre Austrittsbescheinigung und Ihren Personalausweis mit.

Was, wenn ich bislang einer anderen christlichen Konfession angehört habe?

In die evangelische Kirche können Sie nur eintreten, wenn Sie zuvor den Austritt aus der anderen Konfession erklärt haben. Der Austritt erfolgt in der Regel beim Standesamt.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt oder wird mein Kircheneintritt sonst öffentlich gemacht?

Wenn Sie es möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gegeben werden. Ansonsten gilt für alles, was beim Eintrittsgespräch zur Sprache kommt, die Schweigepflicht.

Kann ich auch in eine andere Gemeinde eintreten als in die Kirchengemeinde meines Wohnsitzes?

Ja, das ist möglich. Sprechen Sie dies beim Eintrittsgespräch an.

Was kostet der Eintritt in die evangelische Kirche?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos. Als Kirchenmitglied sind Sie aber – sofern Sie auch Lohn- oder Einkommensteuer bezahlen – kirchensteuerpflichtig.

Kirchensteuer - wozu & wie viel?

Mit Ihren kirchlichen Abgaben, der Kirchensteuer und dem Kirchgeld, tragen Sie dazu bei, dass die evangelische Kirche vielfältige geistliche und diakonische Angebote für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen machen kann. Die Kirchensteuer beläuft sich in Bayern auf acht Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer. Das ergänzende Kirchgeld wird einmal jährlich direkt von den (Gesamt-) Kirchengemeinden erhoben und unterstützt Projekte und Initiativen vor Ort.